Hirsch-Apotheke
Götzingerstraße 7
01855 Sebnitz
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Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren, vor allem bei Atemwegserkrankungen. Wenn Sie oder Ihr Kind ein Inhaliergerät und inhalative Arzneimittel verordnet bekommen haben, ist die richtige Inhalationstechnik besonders wichtig. Laut Studien machen 79% aller Patienten Fehler bei der Anwendung ihres Inhalationsgerätes. Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Wie bieten in unserer Apotheke die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik als pharmazeutische Dienstleistung an, um so Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln.
Unser Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. In einer für Sie kostenlosen Beratung erklären und demonstrieren wir Ihnen in einem standardisierten Prozess die richtige Inhalationstechnik des jeweiligen Inhalationsgeräts. Dann üben wir die Inhalationstechnik mit Ihnen bzw. Ihrem Kind. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Wir überprüfen die den Zustand des Gerätes, die Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie ihr Beenden. Im Anschluss üben wir die korrekte Anwendung erneut. Ziel der Einweisung ist es, die Qualität der Anwendung von Inhalativa zu verbessern und die Therapietreue und die Effektivität der verordneten Therapie zu erhöhen
Für unsere Dienstleistung schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung ab. Darin werden verschiedene Aspekte geregelt, beispielsweise werden Ziel und Gegenstand der „Korrekten Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ benannt sowie weitere Aspekte wie Ihre Anspruchsberechtigung und Mitwirkungspflicht aufgeführt. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie vorab, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Durch eine zweite Unterschrift im Anschluss an die Beratung quittieren Sie uns, dass Sie unsere Dienstleistung erhalten haben. Anschließend händigen wir Ihnen eine Kopie dieser Vereinbarung aus.
Die Kosten für die Einweisung werden von den Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Sie haben Anspruch auf das Training in der Apotheke, wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat (beispielsweise in einer Arztpraxis oder einer anderen Apotheke oder wenn Sie bei Ihrem Hausarzt im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind). Das gilt für alle Patienten ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Ebenso ist bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes eine weitere Einweisung möglich.
Öffnungszeiten
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Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.
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